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Energieeffizienz

Aktuelle Meldungen zur Energieeffizienz

Ungenügende Kennzeichnung bei Neuwagen

Freitag, 28. August 2009

Seit dem 1. November 2004 gilt in Deutschland die „Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung“ (EnVKV). Sie soll es Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen von Neuwagen direkt miteinander zu vergleichen. Autohersteller und Autohäuser haben die Pflicht, die Angaben direkt am Fahrzeug, im Verkaufsraum und in einem Leitfaden auszuweisen. Dieser Kennzeichnung kommt seit Einführung der neuen Kfz-Steuer, die eine Besteuerung der CO2-Emissionen beinhaltet, eine gewichtige Bedeutung zu. Die Kontrolle der Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der Länder.

Schon in früheren Marktchecks fiel eine mangelhafte Umsetzung auf. Die Kennzeichnung über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von Neuwagen in Autohäusern ist nach wie vor ungenügend. Das ergab jetzt ein Marktcheck des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. „Mehr als 50 Prozent der bundesweit besuchten Autohäuser weisen nur eine unzureichende Kennzeichnung auf“, so Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentralen besuchten in einem Stichprobentest zwischen dem 8. und 19. Juni 2009 bundesweit 625 Autohäuser.

Trotz gesetzlicher Verpflichtung war die Kennzeichnung in nicht einmal der Hälfte der untersuchten Fälle (46,1 Prozent) ordnungsgemäß umgesetzt. 42 der untersuchten Autohäuser (6,7 Prozent) wiesen überhaupt keine Kennzeichnung aus. Verbraucher haben ein Recht auf Information, auch und gerade beim Autokauf. Die hohe Rate jener Autohäuser, in denen es nur eine unzureichende Kennzeichnung für Neuwagen gibt, zeigt: Den Verbrauchern werden die ihnen gesetzlich zustehenden Informationen zum Spritverbrauch noch immer vorenthalten. Das kostet die Verbraucher im Zweifel Geld und ist ein Hemmnis für den Klimaschutz.

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Dieser Eintrag wurde am Freitag, 28. August 2009 erstellt und ist abgelegt unter dem Themengebiet CO2 Einsparung, Energie & Effizienz, Energiesparen, Mobilität. Mit dem Kommentar-Feed (RSS) können Sie den Kommentaren zu diesem Artikel folgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite senden.

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