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Energieeffizienz

Aktuelle Meldungen zur Energieeffizienz

Stromrechnung wird transparenter

Freitag, 24. Juli 2009

Künftig erfahren Verbraucher auf ihren Stromrechnungen bundesweit einheitlich und noch transparenter die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrkosten. Dies regelt die so genannte Ausgleichsmechanismus-Verordnung, die der Deutsche Bundestag jetzt beschlossen hat. Aus Kundensicht ist diese neue Verordnung wichtig, weil die Transparenz des EEG deutlich erhöht wird. Für die Unternehmen bringt die Verordnung Planungssicherheit, Effizienzsteigerungen und damit Kosteneinsparungen. So steht auch mehr Geld für Investitionen zur Verfügung.

Die Energiewirtschaft erwartet eine deutlich verbesserte Effizienz des EEG. Wurden bisher die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt, soll ab dem 1. Januar 2010 nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom erfolgen. Dieser soll künftig an der Strombörse EEX in Leipzig am Spotmarkt verkauft werden. Dabei bleibt die Investitionssicherheit für die Betreiber von regenerativen Anlagen gewährleistet. Schätzungen der Bundesregierung zu Folge könnten die Einsparungen im “dreistelligen Millionenbereich” liegen.

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Grundgedanke ist, dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen (z.B. Photovoltaik) ein fester Vergütungssatz für den regenerativ erzeugten Strom gewährt wird, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen. Das EEG dient damit dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte und wurde von 47 Staaten übernommen.

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Dieser Eintrag wurde am Freitag, 24. Juli 2009 erstellt und ist abgelegt unter dem Themengebiet Gesetze und Richtlinien, Strom. Mit dem Kommentar-Feed (RSS) können Sie den Kommentaren zu diesem Artikel folgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite senden.

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