Aktuelle Meldungen zur Energieeffizienz
Neue Energie-Einsparverordnung
Mittwoch, 30. September 2009
Ab dem 1. Oktober gilt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, sie löst die noch geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ab. Die EnEV 2009 verschärft die gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparung, sodaß Neubauten die Wärme zum Heizen, Kühlen und Warmwasser teilweise durch Erneuerbare Energien, wie Sonne, Biogas, Biomasse, Erd- oder Umweltwärme decken müssen. Alternativ können sich Eigentümer auch verpflichteten, die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu erhöhen: durch eine bessere Wärmedämmung, indem sie Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen oder ihr Gebäude an ein entsprechendes Wärmenetz anschließen.
Auch für den Gebäudebestand gelten neue Regeln. Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle wie z.B. die Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Daches werden die Bauteilanforderungen nun strenger sein. Nach einer Sanierung muss der Energiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent geringer sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als davor. Die Nachrüstverpflichtung gilt grundsätzlich für alle Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Ein- oder Zweifamilienhäuser sind daher von der Regel nicht betroffen.
Die EnEV ist mittlerweile ein Klassiker des deutschen Baurechts. Ihre Vorgängerin, die Wärmeschutzverordnung, gab es bereits 1977. Die 2002 eingeführte EnEV wurde 2004 und 2007 bereits zwei Mal verschärft. Mit der im März dieses Jahres vom Bundetag beschlossenen neuen Fassung, sollen gegenüber der bisherigen Regelung Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf werden. In der Gesamtbilanz wird sich dies auszahlen, denn 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto von Gebäuden.
Dieser Eintrag wurde am Mittwoch, 30. September 2009 erstellt und ist abgelegt unter dem Themengebiet Energie & Effizienz, Energiesparen, Gebäude-Energieeffizienz, Gesetze und Richtlinien. Mit dem Kommentar-Feed (RSS) können Sie den Kommentaren zu diesem Artikel folgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite senden.
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